Um die Außendarstellung einer Firma bzw. die Berichterstattung für z.B. Stakeholders zu verbessern, empfiehlt sich eine Orientierung an den Vorgaben und Indikatoren der Global Reporting Initiative (GRI). Diese GRI-Leitlinien (GRI Guidelines) haben sich international als Standard der nachhaltigen Berichterstattung etabliert. Mit dieser Vision und diesem Ziel wurde GRI 1997 von Ceres (früher: Coalition of Environmentally Responsible Economies, aktuell: Investors and Environmentalists for Sustainable Prosperity) in Partnerschaft mit dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen gegründet. Die GRI arbeitet weltweit unter aktiver Beteiligung von Firmen, Menschenrechts-, Umwelt-, Arbeits- und staatlichen Organisationen und weiteren Anspruchsgruppen.
Zur Historie:
Aufgabe der GRI war es, weltweit anwendbare Richtlinien für sogenannte Sustainability Reports zu entwickeln, für Großunternehmen, aber auch für klein- und mittelständische Unternehmen, andere Organisationen wie Städte und Kommunen sowie für Regierungen und NGOs.
Ziel ist die standardisierte, vergleichbare Darstellung der ökonomischen, ökologischen und sozialen respektive gesellschaftlichen Leistungen des jeweiligen Berichtenden für unterschiedlichste Anspruchsgruppen (Stakeholder). Die Berichte sollen auf die für ihre Wertschöpfungskette wesentlichen Informationen konzentrieren, auf:
Es geht nicht mehr nur um das Abhaken von Leistungsindikatoren, sondern sie sollen die Herangehensweise des Managements erläutern. Dieses erfordert aber einen Strategieverfahren oder -prozess.
Das Rating umfasst jedoch keine Stufen, sondern nur „in Einklang mit GRI“ – entweder generell oder umfangreich. Das macht es Einsteigern schwerer, verhindert aber Greenwashing und erhöht Glaubwürdigkeit. Zwei Jahre Übergangszeit gewährt die GRI. GRI-Berichte können unter anderem für folgende Zwecke verwendet werden:
Der GRI-Leitfaden (Sustainability Reporting Guidelines) basiert auf Prinzipien zur Abgrenzung der Inhalte eines Berichts und zur Qualitätssicherung der berichteten Informationen. Der GRI-Leitfaden enthält außerdem Standardangaben, bestehend aus Leistungsindikatoren, anderen offenzulegenden Angaben, sowie Anleitungen zu technischen Aspekten der Berichterstattung.
Standardangaben, die die Berichterstatter machen sollen sind:
Global Compact Global Reporting Sustainability Disclosure Database |